VORSCHRIFTEN

1. BEDINGUNGEN - Mit Einsendung des Anmeldeantrags verpflichtet sich der Student, die Vorschriften der Schule zu befolgen.

2. ANMELDEGEBÜHR - Die Anmeldegebühr beträgt € 68,00 und ist obligatorisch für alle Italienisch Sprachkurse. Sie umfasst das erste Kursbuch, sowie eventuelle didaktische Materialien und gilt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung.

3. KURSGEBÜHR - Der Preis des Kurses umfasst die Aufnahmeprüfung, den Unterricht und das Teilnahmezertifikat.

4. UNTERRICHTSDAUER - Die Unterrichtsstunden dauern volle 60 Minuten jede Stunde.

5. KLASSENBILDUNG - Die Klassen setzen sich aus mindestens 4 Schülern zusammen, welche nach Kriterien der Homogenität gruppiert werden: Mittels der Aufnahmeprüfung, während der die linguistischen Kompetenzen und die Motivationen ausgewertet werden, werden die Niveaus festgelegt. Sollten die Gruppen keine 4 Teilnehmer enthalten, wird die tägliche Kursdauer reduziert, bei Einhaltung des selben Studienprogramms. Wenn ein Student keiner Gruppe zuordenbar ist,  der Kurs wird in Privatstunden für € 30,00 pro Stunde umgewandelt. Bei ungenügender Anzahl von Anmeldungen zu einem Kurs, behält sich die Schule das Recht vor, diesen abzusagen, wobei die gesamte bereits geleistete Anzahlung erstattet wird.

6. KULTURELLE KLASSEN INNERHALB DER KURSE "ITALIENISCH IDEA VERONA" - Sobald eine Klasse weniger als 5 Anmeldungen besitzt, werden die 4 Wochenstunden auf 2 reduziert.

7. FEIERTAGE - Die Schule hält sich an die italienischen Feiertage (nationale und religiöse), und bleibt daher während der folgenden Daten geschlossen: Montag nach Ostern, 25. April (Tag der Befreiung Italiens), 1. Mai (Tag der Arbeit), 2. Juni (Fest der Republik), 15. August (Ferragosto), 1. November (Allerheiligen) und 8. Dezember (Unbefleckte Empfängnis). Der in diesen Zeitraum fallende Unterricht wird nicht nachgeholt.

8. VERSAND- UND ÜBERWEISUNGSKOSTEN - Alle bei der Überweisung der Anzahlung anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Studenten.

9. BEZAHLUNG DES KURSES - Die Bezahlung des Kurses (abzüglich der Anzahlung) in Bar, mittels Scheck oder Kreditkarte, wird während der erste Kurstag im Sekretariat der Schule durchgeführt.

10. WIDERRUF UND RÜCKERSTATTUNG - Bei Stornierung der Anmeldung mittels förmlicher Mitteilung, welche per Post oder Fax spätestens 30 Tage vor Kursbeginn eintreffen muss, erhält der Student 80% der Anzahlung rückerstattet. Andernfalls findet keine Rückerstattung statt. Die Anmeldegebühr wird nicht erstattet.

11. VERSPÄTUNGEN UND STORNIERUNGEN WÄHREND DER TEILNAHME - Die Studenten, welche mit Verspätung am Kurs teilnehmen oder ihn aus jedwedem Grund nicht beenden, haben kein Anrecht auf Rückerstattung.

UNTERKÜNFTE
12. Um eine Unterkunft beantragen zu können, müssen die Studenten volljährig sein. Minderjährige Studenten müssen bei der Anmeldung ein von den Erziehungsberechtigten geschriebenes und unterschriebenes Anschreiben mit beiliegender Kopie der Ausweise vorlegen, in welchem die Schule von jeglicher Verantwortung gegenüber der Minderjährigen entbunden wird.

13. Die bereits durch den Studenten akzeptierte und bestätigte Zuteilung einer Unterkunft kann nicht annulliert werden und bringt in jedem Fall das in Rechnung stellen des Gesamtbetrages mit sich. Die Schule behält sich das Recht vor, nach ihrem uneingeschränktem Ermessen eventuelle Einzelfälle zu bewerten.

14. Die Zahlung der Unterkunft erfolgt innerhalb der erste Kurstag und mittels der bei ihrer Zuteilung angegebenen Zahlungsmethode.

15. Die Studenten, welche eine von der Schule zugeteilte Unterkunft in Anspruch nehmen, sind dazu aufgefordert, Idea Verona über jede Änderung (Vorgezogene oder verspätete Abreise, Unterkunft bei Familie oder Freunden, etc.) zu informieren. Idea Verona behält sich das Recht vor, bei Bedarf Modifikationen an der Zuordnung der Unterkünfte vorzunehmen.

16. Die Studenten sind haftungspflichtig für die von ihnen verursachten Schäden innerhalb oder außerhalb der Strukturen. Dies gilt ebenfalls für alle an der Schule von Studenten oder eventuellen Dritten verursachten Schäden. In keinem Fall kann die Schule als verantwortlich oder mitverantwortlich gelten.

17. Jegliche Art von Meinungsverschiedenheit fällt in die Kompetenz des Gerichtshofes von Verona.